
Wo die eigenen Daten landen, ist doch egal, oder? Man hat schließlich nichts zu verheimlichen. Doch wenn etwa Patientenakten und Diagnosen öffentlich werden, suchen immer mehr Menschen Unterstützung.
Die Zahl der schriftlich bearbeiteten Datenschutzanliegen in Hessen ist gestiegen. 7.892 waren es 2024, zehn Prozent mehr als 2023, wie der Hessische Datenschutzbeauftragte Alexander Roßnagel in Wiesbaden mitteilte. Dazu zählten Beschwerden, Nachfragen und Beratungen von Betroffenen und Unterstützung von Verantwortlichen.
Als Beispiel für Datenschutzverstöße des vergangenen Jahres nannte Roßnagel eine Arztpraxis, die als Reaktion auf negative Online-Rezensionen Klarnamen veröffentlichte. Auch Diagnosen und Befunde wurden ins Internet getragen. In anderen Praxen wurden nach den Angaben Patienten heimlich mit einer versteckten Videokamera gefilmt oder Patientenakten auf Whatsapp ausgetauscht.
Verwarnungen, Anweisungen und Geldstrafen
In derartigen Fällen gab es 2024 laut dem Datenschutzbeauftragten 55 Verwarnungen, 13 Anweisungen und 47 Geldstrafen. 545.000 Euro wurden verhängt. Roßnagel erklärte, man gehe jeder Beschwerde nach. Die meisten Verstöße fänden aus Unkenntnis statt. „Wenn wir aufzeigen, wie eine datenschutzgerechte Datenverarbeitung möglich ist, wird dies überwiegend unmittelbar umgesetzt“, ergänzte der Juraprofessor.