
Viele Thüringer Landkreise haben schon eine Bezahlkarte. Nun haben Kommunen und das Land ein einheitliches Modell auf den Weg gebracht. Eine Pflicht, dieses zu nutzen, gibt es aber nicht.
Für Thüringer Landkreise und kreisfreie Städte kommt ein einheitliches Angebot zur Einführung und Ausgestaltung einer Bezahlkarte für Geflüchtete. Einen entsprechenden Rahmenvertrag unterzeichneten Vertreter der Kommunen und des Landes in Erfurt. Ziel ist es, dass die Asylsuchenden eine Landesbezahlkarte mit einheitlichen Konditionen bekommen.
Dafür sind nach Angaben eines Sprechers des Justizministeriums rund 120.000 Euro im aktuellen Landeshaushalt vorgesehen. In den nächsten Wochen sollen die ersten Geflüchteten in der Erstaufnahmeeinrichtung in Suhl eine solche einheitliche Bezahlkarte bekommen.
Doch auch mit der Rahmenvereinbarung können die Landkreise und kreisfreien Städte am Ende selbst entscheiden, ob sie sich dem Modell anschließen oder einen eigenen Weg gehen. Es gibt keine Pflicht.
50 Euro Bargeld pro Monat
Das einheitliche Modell sieht den Angaben nach vor, dass Geflüchtete 50 Euro Bargeld monatlich abheben können. In begründeten Fällen kann davon aber auch abgewichen werden. Die Karte soll nur in der jeweiligen Region funktionieren.
Fast alle Thüringer Landkreise hatten bereits eine Bezahlkarte für Geflüchtete eingeführt, es gibt aber derzeit unterschiedliche Modelle im Freistaat. Einige kreisfreie Städte haben bisher noch keine Bezahlkarte. Der Präsident des Gemeinde- und Städtebunds Thüringen, Steffen Kania, nannte die Rahmenvereinbarung einen Meilenstein. Die einheitliche Landesbezahlkarte werde den Verwaltungen in den kreisfreien Städten in ihrer täglichen Arbeit helfen, sagte er in einer Mitteilung.
Der Landkreistag begrüßte die Karte als zentrales Projekt für mehr Verwaltungseffizienz und Alltagspraktikabilität. „Die Landkreise stehen voll hinter dieser Lösung“, sagte Christian Herrgott, Landrat des Saale-Orla-Kreises und Präsident des Landkreistages, laut einer Mitteilung.