
Leichterer Abschuss oder Geld als Entschädigung? Landwirte wollen ihre Ernteausfälle nicht tatenlos hinnehmen.
Saatkrähen gelten als gesellige, sehr kommunikative und äußert intelligente Tiere. Obwohl sich ihr Bestand immer mehr erholt, zählen die Vögel in Deutschland zu den besonders geschützten Tierarten. Das führt bei rheinland-pfälzischen Landwirten zu großem Verdruss. Grund: Kirschen und Erdbeeren sowie die Keimlinge von Zuckerrüben und Mais stehen auf der Speisekarte der schwarz gefiederten Tiere mit dem schlanken Schnabel.
Die durch Krähen verursachten Schäden nehmen immer mehr zu, berichten die Bauernverbände. Seit Jahren verursache der Krähenfraß vor allem in Rheinhessen jährlich Schäden in sechsstelliger Höhe. Zwar gibt es seit einiger Zeit die Möglichkeit, eine Genehmigung für den Abschuss der Tiere in Ausnahmefällen in einer bestimmten Zeit zu erhalten. Diese Regelung geht den Landwirten aber nicht weit genug, um ihre Ernte zu schützen.
Kritik und Forderungen der Landwirte
Zu wenig praxisnah, regional zu eingeschränkt und nicht wirkungsvoll genug, lautet die Kritik des Bauern- und Winzerverbands Rheinland-Pfalz Süd und des Bauern- und Winzerverbands Rheinland-Nassau. Deswegen fordern die Landwirte deutlich mehr.
Sie dringen darauf, den Schutzstatus der Vögel herabzustufen, um mehr Möglichkeiten für den Abschuss zu haben. Natürliche Feinde wie die Greifvögel schafften es nicht, die Population der Krähen in einem natürlichen Gleichgewicht zu halten. Maßnahmen wie Knallapparate, bewegliche und starre Vogelscheuchen oder Flatterbänder haben nach Angaben der Bauern nicht zu nachhaltigem Erfolg geführt.
Bestand der Vögel hat sich erholt und nimmt zu
„Es geht nicht darum, den Bestand durch die letale Vergrämung so weit zu dezimieren, dass er keine Schäden mehr verursacht“, erklärt ein Sprecher des Bauern- und Winzerverbands Rheinland-Pfalz Süd. „Es geht darum, einzelne Tiere zu schießen, damit es einen Effekt hat auf das Verhalten der übrigen Tiere.“
Sollte die Landesregierung an dem Schutzstatus der Saatkrähen festhalten, müsse das Thema Entschädigung auf das Tableau gebracht werden. Die Bauernverbände fordern, dass der Schaden der landwirtschaftlichen Betriebe vollumfänglich erstattet wird. „Es muss etwas passieren“, mahnt ein Verbandssprecher.
Vor allem in Rheinhessen, der Vorderpfalz und im Raum Zweibrücken hatte es im Vorjahr Saatkrähenkolonien von teilweise über 1.000 Brutpaaren gegeben. Die Zahl der Brutpaare wurde auf etwa 12.500 in ganz Rheinland-Pfalz geschätzt. Der Winterbestand betrug durchschnittlich 16.000 Tiere. Auch in Orten und Städten regte sich in der Folge Widerstand von Anwohnern wegen der lauten Rufe der Vögel, des Kots und herabfallenden Nestmaterials.
Abschuss per Genehmigung in bestimmten Zeiten
Wegen der starken Zunahme hatte Klimaschutzministerin Katrin Eder (Grüne) zusammen mit der staatlichen Vogelschutzwarte einen Handlungsleitfaden für Landwirte und Anwohner in den Städten herausgebracht. Es gibt ein Meldeportal für Krähenschäden. In einer sogenannten Allgemeinverfügung wurde auch die Genehmigung für den Abschuss von Krähen per Ausnahme für Landwirte vereinfacht.
Durch Ausnahmen für den Abschuss – im Fachjargon letale Vergrämung genannt – wurden nach Angaben der Ministerin im Jahr 2024 54 Genehmigungen erteilt, die zur Tötung von rund 100 bis 200 Saatkrähen führten. Eine weitere Vereinfachung der Genehmigung war im Frühjahr – gegen den juristischen Widerstand eine Naturschutzinitiative – für besonders von Schäden betroffene Regionen und speziell für die Kulturen Zuckerrüben und Kirschen geschaffen worden.
In diesem Jahr gab es nach Angaben der Grünen-Politikerin 53 Anträge von Betrieben nach dem bisherigen Antragsverfahren. Im Rahmen der Allgemeinverfügung seien bislang 3 Rabenkrähen und 15 Saatkrähen geschossen worden.
Naturschützer kämpfen
Der rheinland-pfälzische Landesverband des Bunds für Umwelt und Naturschatz in Deutschland (BUND) sieht die Vereinfachung der Abschussgenehmigung äußerst kritisch und pocht auf den Tierschutz. Die Experten des BUND fordern, dass alternative Maßnahmen zur Abschreckung mit Netzen, Schreckschüssen und Mulchsaatverfahren nicht aus dem Blick geraten dürfen. Es müsse eine Evaluation von Schutzmaßnahmen durch neutrale Sachkundige erfolgen.