26. Juni 2025
Juristische Klärung: "Jamel rockt den Förster": Veranstalter stellen Eilantrag
Im August soll wieder das bundesweit bekannte Festival in Nordwestmecklenburg stattfinden. Aber noch gibt es keine Einigung zwischen Behörden und Veranstaltern. Es geht um Geld und Auflagen.

Im August soll wieder das bundesweit bekannte Festival in Nordwestmecklenburg stattfinden. Aber noch gibt es keine Einigung zwischen Behörden und Veranstaltern. Es geht um Geld und Auflagen.

Der Streit um das Festival „Jamel rockt den Förster“ geht in eine neue Runde. Die Veranstalter haben nach eigenen Angaben einen Eilantrag zum Rechtsschutz beim Verwaltungsgericht Schwerin eingebracht. „Damit wollen wir im Vorwege Auflagen für die Versammlung abwenden“, sagte Rechtsanwältin Stefanie Schork, die die Anmelder der Versammlung, den Verein GFS-Gemeinsam für Frieden und Solidarität e.V., die IG Metall und den DGB Nord vertritt.

Man stehe vor einer „entscheidenden Hürde“, betonen die Veranstalter in einer Pressemitteilung. Nach jahrelanger kostenfreier Nutzung zweier gemeindeeigener Flächen fordere die Gemeinde Gägelow in diesem Jahr erstmals eine Pacht von knapp 8.000 Euro. Deshalb habe man sich dazu entschlossen, eine Versammlung anzumelden.

Grund für den Eilantrag sei eine Mail der Behörde des Kreises Nordwestmecklenburg vom Montag dieser Woche, sagt Schork. Darin sei angekündigt worden, den Festival-Anmeldern die Nutzung zweier Grundstücke zu untersagen, die bisher stets für das Festival genutzt wurden, weil sie im Eigentum der Gemeinde stünden. Zudem kündigt die Versammlungsbehörde die Auflage in Gestalt eines Alkoholverbots an, so die Anwältin.

Bei dem bundesweit bekannten Festival sind in der Vergangenheit unter anderem Künstler wie Herbert Grönemeyer, Campino von den Toten Hosen, Die Ärzte, Fettes Brot und Deichkind aufgetreten. Es war 2007 vom Ehepaar Birgit und Horst Lohmeyer als Zeichen gegen Rechtsextremismus ins Leben gerufen worden. 

Landrat: Kein Anspruch auf kostenfreie Nutzung

„Wir sehen es als Versammlungsbehörde so, dass die Flächen der Gemeinde Gägelow ohne eine Nutzungsvereinbarung zwischen der Anmelderin und der Gemeinde nicht zur Verfügung stehen“, sagt der Landrat des Kreises Nordwestmecklenburg, Tino Schomann. Dies entspreche der aktuellen Rechtsprechung und dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 8. Mai dieses Jahres.

Einen Anspruch auf kostenfreie Nutzung gebe es nach aktuellem Stand nicht. Es sei gängige Praxis und gesetzliche Pflicht, dass Versammlungen mit Auflagen und Beschränkungen einhergehen können, wenn dies zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderlich sei, sagt Schomann. 

Die Versammlungsbehörde habe bisher mehrere Kooperationsgespräche geführt und dabei Fragen gemeinsam mit den Anmeldern sowie den beteiligten Behörden erörtert. „Für uns ist derzeit keine Eilbedürftigkeit zu erkennen. Wir nehmen es daher mit Verwunderung zur Kenntnis, dass die Anmelder nun Klage beim Verwaltungsgericht Schwerin eingereicht haben“, erklärt der Landrat. 

Die Versammlungsbehörde werde ihrer Aufgabe weiterhin gewissenhaft, transparent und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nachkommen. „Auch, wenn von einigen Seiten politischer Druck ausgeübt werden soll“, sagte Schomann. 

Gemeinde sieht kommerziellen Zweck

Die Gemeinde begründe ihre Pachtforderung mit einem angeblichen kommerziellen Zweck der Veranstaltung. Dabei werde die Tatsache missachtet, dass das Festival von einem gemeinnützigen Verein organisiert und durchgeführt werde und eine Versammlung zur Förderung der Demokratie nach Artikel 8 des Grundgesetzes sei, betonen die Veranstalter. Sie beklagen auch mangelnde politische Unterstützung.

Wegen der Pachtforderung hatten die Veranstalter das Festival am 9. Mai 2025 als politische Versammlung bei der Versammlungsbehörde des Landkreises angemeldet. Sie wurden dabei von der IG Metall Lübeck-Wismar und dem DGB Nord unterstützt. Das Verwaltungsgericht Schwerin bestätigte bereits in einem Beschluss den politischen Versammlungscharakter des Events.

Verwaltung prüft die Zulassung der Versammlung

Die Verwaltung des Kreises Nordwestmecklenburg prüft gerade, ob die Veranstaltung als Versammlung stattfinden darf. Die Familie Lohmeyer habe eine Versammlung vom 11. bis zum 28. August angemeldet, sagt Tore Degenkolbe, der Sprecher des Kreises Nordwestmecklenburg, auf dpa-Anfrage.

Die Festivalinitiatoren Horst und Birgit Lohmeyer wurden vielfach für ihr zivilgesellschaftliches Engagement ausgezeichnet, zuletzt mit dem Verdienstorden des Landes Mecklenburg-Vorpommern und dem Aachener Friedenspreis. „Wir schämen uns dafür, dass die kommunalpolitischen und Verwaltungsinstanzen in unserer Region eine im ganzen Bundesgebiet renommierte Versammlung für Demokratie und Toleranz torpedieren“, sagt Birgit Lohmeyer.