11. Juli 2025
Öffentlicher Dienst: Rheinland-Pfalz schließt Tür für AfD im öffentlichen Dienst
Die AfD wird in Rheinland-Pfalz vom Verfassungsschutz beobachtet. Die Partei ist im Land gelistet als extremistische Organisation. Das soll nun Konsequenzen haben. Die AfD-Kritik ist massiv.

Die AfD wird in Rheinland-Pfalz vom Verfassungsschutz beobachtet. Die Partei ist im Land gelistet als extremistische Organisation. Das soll nun Konsequenzen haben. Die AfD-Kritik ist massiv.

AfD-Mitgliedern soll in Rheinland-Pfalz künftig der Weg in den öffentlichen Dienst verschlossen werden. Innenminister Michael Ebling (SPD) kündigte in Mainz dafür eine Verschärfung der Einstellungspraxis in den Staatsdienst an. 

„Die Verfassungstreue ist kein Wunsch, keine Empfehlung, kein Lippenbekenntnis, sie ist die unverrückbare Pflicht jedes Beamten in unserem Land“, betonte der Minister. „Wer sich in den Dienst dieses Staates stellt, muss jederzeit loyal zur Verfassung stehen, ohne Wenn und Aber.“

Konkret wird demnach künftig beim Einstellungsverfahren eine schriftliche Belehrung über die Verfassungstreue verpflichtend sein. Alle Bewerberinnen und Bewerber müssten erklären, dass sie keiner extremistischen Organisation angehören oder in den vergangenen fünf Jahren angehört haben.

AfD wird in Rheinland-Pfalz vom Verfassungsschutz beobachtet

Bestandteil dafür werde eine vom Verfassungsschutz regelmäßig aktualisierte Liste extremistischer Gruppierungen und Organisationen sein, bei denen hinreichend tatsächlich Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen. „Auf dieser Liste wird daher auch die AfD geführt werden“, erklärte der Innenminister.

Die AfD wird in Rheinland-Pfalz vom Verfassungsschutz beobachtet. Ebling hatte jüngst bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts gesagt, die AfD habe keinen gemäßigten Flügel mehr, die Radikalisierung nehme zu. 

Lange Vorbereitung für neue Regelung

Das rheinland-pfälzische Innenministerium habe bereits vor der Einstufung der AfD durch das Bundesamt für Verfassungsschutz damit begonnen, die rechtlichen Grundlagen zu schärfen, um Verfassungsfeinden im öffentlichen Dienst konsequent begegnen zu können, erklärte der Innenminister. Kernstück sei die Neufassung der Verwaltungsvorschrift zur Pflicht zur Verfassungstreue im öffentlichen Dienst. 

Wer die künftig erforderliche Erklärung verweigere und Zweifel an der eigenen Verfassungstreue nicht ausräumen könne, werde nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt, sagte Ebling. Solche Zweifel bestünden bereits dann, wenn eine Person Mitglied in einer Organisation ist, die als Verdachtsfall bearbeitet wird. 

AfD spricht von verfassungswidrigen Methoden 

Die AfD reagiert mit massiver Kritik am Innenminister und wirft Ebling verfassungswidrige Methoden vor. „Weil er und die SPD wissen, dass es keinerlei Grundlage für ein AfD-Verbotsverfahren gibt, greift Ebling zu antidemokratischen Mitteln und bedroht AfD-Mitglieder mit Berufsverboten“, erklärte der AfD-Bundestagsabgeordnete und Vize-Landesvorsitzende Sebastian Münzenmaier. Statt konkreter Vorwürfe werde ab sofort jedes AfD-Mitglied unter Generalverdacht gestellt. 

Der Innenminister fordere damit eine Beweislastumkehr für alle künftigen Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst. „Das ist eine politische Bankrotterklärung und ein Angriff auf die freiheitlich demokratische Grundordnung“, kritisierte Münzenmaier. „Eblings Erlass tritt die grundgesetzliche verbriefte Parteienfreiheit mit Füßen.“

AfD-Fraktionschef Jan Bollinger monierte: „Wenn künftig bereits die bloße Parteimitgliedschaft – ohne konkretes Fehlverhalten – über eine Einstellung entscheiden und disziplinarische Konsequenzen nach sich ziehen kann, zählt nicht mehr das Handeln eines Beamten, sondern dessen politisches Denken.“ Er riet den Betroffenen, sich juristisch zu wehren. Die AfD-Fraktion werde politisch und juristisch gegen die Pläne Widerstand leisten.

Auch Konsequenzen für bestehende Mitarbeitende möglich

Der Innenminister sagte zu seiner Entscheidung: „Denn ein Verdachtsfall bedeutet, dass hinreichend belegbare Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen vorliegen.“ Und weiter: „Im Fall der AfD kommt hinzu, dass sich innerhalb der Partei ein Richtungsstreit abzeichnet, bei dem sich die verfassungsfeindlichen Kräfte durchsetzen könnten.“

Für bereits bestehende Mitarbeitende im öffentlichen Dienst könne die Mitgliedschaft in einer solchen gelisteten Organisation ein disziplinarrechtlich relevantes Dienstvergehen darstellen. Entscheidend sei und bleibe der jeweilige Einzelfall. Bei nachgewiesenen Verstößen gegen die Verfassungstreuepflicht drohe die Entfernung aus dem Dienst.