
Können Staaten für Schäden durch zu hohe Emissionen von Treibhausgasen belangt werden? Vom Klimawandel bedrohte Inselstaaten sehen das so – und bekommen Unterstützung von UN-Richtern.
Wenn Staaten Klimaschutz-Verpflichtungen aus internationalen Abkommen verletzen, könnten sie dem höchsten UN-Gericht zufolge unter bestimmten Umständen dafür rechtlich belangt werden. Länder, die keine oder nur unzureichende Maßnahmen zum Schutz des Planeten vor dem Klimawandel ergreifen, verstoßen gegen das Völkerrecht, erklärte der Internationale Gerichtshof (IGH) in Den Haag.
„Das Versäumnis eines Staates, geeignete Maßnahmen zum Schutz des Klimasystems zu ergreifen, kann eine völkerrechtswidrige Handlung darstellen“, sagte Gerichtspräsident Yuji Iwasawa bei der Verlesung des von der UN-Vollversammlung in Auftrag gegeben Gutachtens im Haager Friedenspalast.
Die Stellungnahme des IGH ist zwar nicht rechtsverbindlich, kann aber nach Einschätzung von Völkerrechtsexperten Einfluss auf Klima-Prozesse weltweit haben. Das Gutachten gilt als historisch.
In dem Verfahren hatten kleine Inselstaaten und Entwicklungsländer das höchste UN-Gericht aufgefordert, Klimaschutz als völkerrechtliche Pflicht festzuschreiben. Für diese Staaten gehe es um das Überleben, machten Vertreter der Organisation für afrikanische, karibische und pazifische Staaten in dem bisher umfangreichsten Verfahren vor dem IGH geltend.
Zu Forderungen nach Wiedergutmachungsleistungen von Staaten, die große Mengen an Treibhausgasen ausstoßen und dabei nicht genug zur Bekämpfung des Klimawandels tun, erklärte der IGH, darüber könne nur von Fall zu Fall konkret entschieden werden. Wiedergutmachungen könnten etwa darin bestehen, dass entstandene Schäden an der Infrastruktur eines betroffenen Landes behoben werden, sofern dies möglich ist. Das Gericht machte aber auch klar, dass sich entsprechende Verfahren sehr kompliziert gestalten könnten.