
Drei Kinder aus Deutschland durften jahrelang das völlig vermüllte Haus ihrer deutschen Eltern in Spanien nicht verlassen. Die Staatsanwaltschaft fordert nun 25 Jahre und vier Monate Haft.
Ein deutsches Elternpaar, das seine Kinder fast vier Jahre zu Hause in Spanien eingesperrt haben soll, soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft zu einer Haftstrafe von je 25 Jahren und vier Monaten verurteilt werden. Der Mann und seine Frau, die neben der deutschen auch die US-Staatsbürgerschaft besitzt, hätten sich wiederholter psychischer Gewalt und Freiheitsberaubung schuldig gemacht, teilte die Staatsanwaltschaft der spanischen autonomen Region Asturien auf der Plattform X mit.
Zudem wurden ein Kontaktverbot und eine Entschädigungszahlung der Eltern an ihre Kinder in Höhe von 15.000 Euro für jedes der Kinder beantragt, wie die Zeitung „La Voz de Asturias“ berichtete.
Kinder durften nicht einmal in den Garten
Die Eltern waren Ende April festgenommen und die Kinder aus dem völlig vermüllten Haus in der nordspanischen Stadt Oviedo befreit worden. Die Kinder, damals achtjährige Zwillinge und ein zehnjähriger Junge, hätten in zum Teil zu kleinen Gitterbetten schlafen müssen. Sie seien von ihren Eltern gezwungen worden, Windeln und Mundnasenmasken zu tragen und völlig von der Außenwelt abgeschottet gewesen. Nicht einmal in den Garten des Hauses hätten sie gedurft, wie regionale Medien damals berichteten.
„Die Kinder besuchten keine Schule, erhielten keine medizinische Versorgung und litten bei ihrer Ankunft unter schweren körperlichen und seelischen Entwicklungsstörungen“, schrieb die Anklagebehörde. Eine aufmerksame Nachbarin hatte die Behörden alarmiert.
Eltern in U-Haft
Die Eltern, ein bei der Festnahme im April 53-jähriger Deutscher und seine damals 48-jährige deutsch-amerikanische Frau, sitzen in Untersuchungshaft. Ihnen wurde das Sorgerecht entzogen, und die Kinder kamen in die Obhut des Staates.
„Unbegründete Angst vor Ansteckung“
Die Staatsanwaltschaft geht nach eigenen Angaben davon aus, dass die Eltern ihre Kinder „aus unbegründeter Angst vor einer Ansteckung“ einsperrten. In Medienberichten wurde von Angst vor Corona berichtet.
Wann die mündliche Verhandlung in dem kommenden Strafprozess beginnen könnte, stand zunächst nicht fest.