26. Juli 2025
Prozess: Leichen am Rodder Maar: Lebenslange Haft für 51-Jährige
Eine Frau und ein Mann sollen zwei Männer getötet und deren Leichen verbrannt haben, um die Tat zu vertuschen. Gegen die Frau gibt es nun ein Urteil - und das hat es in sich.

Eine Frau und ein Mann sollen zwei Männer getötet und deren Leichen verbrannt haben, um die Tat zu vertuschen. Gegen die Frau gibt es nun ein Urteil – und das hat es in sich.

Im Prozess um zwei am Rodder Maar, einem Gewässer in der Eifel, gefundene Leichen ist eine Frau wegen zweifachen Mordes und Raubes mit Todesfolge zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Der Richter am Landgericht Koblenz stellte die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine Entlassung nach 15 Jahren Haft nahezu ausgeschlossen.

Der Prozess lief zunächst gegen zwei deutsche Angeklagte, das Verfahren gegen den Mann wurde allerdings abgetrennt und läuft noch. Er hatte die Tötung der zwei Männer im Prozess eingeräumt. Bei der 51-jährigen Frau gehe man von einer Mittäterschaft aus, sagte der Richter nun.

„Man hat einen gemeinsamen Tatentschluss gefasst“, sagte er. Das Gericht gehe davon aus, dass mit den Taten eine Flucht des damaligen Paares ermöglicht werden sollte. 

Laut früheren Angaben im Prozess ist der Mann alkoholsüchtig. Laut Richter habe ihm eine Unterbringung in einer Entzugsanstalt und einem Gefängnis gedroht.

Besondere Schwere der Schuld festgestellt

Im Oktober 2024 waren zwei verbrannte Leichen am Rodder Maar gefunden worden. Beide Opfer im Alter von 61 und 28 Jahren kannten laut Staatsanwaltschaft die Angeklagte – hatten miteinander aber nichts zu tun.

Durch Handyauswertungen habe man sehen können, dass es Fluchtvorbereitungen gegeben habe, sagte der Richter bei der Urteilsverkündung. So hätten beide nach Ferienwohnungen und Campingplätzen gesucht und sich informiert, wie sie ihre Katzen unterbringen könnten. „Man wollte sich die Mittel verschaffen für die gemeinsame Flucht.“

Zur besonderen Schwere der Schuld sagte der Richter: „Wir haben hier zwei Opfer zu beklagen, es sind zwei Taten innerhalb von kürzester Zeit.“ Beide Taten seien getragen von mehreren Mordmerkmalen wie Habgier und Heimtücke. Sie sollen die Opfer an zwei unterschiedlichen Tagen in den Keller gelockt haben. Die Leichen sollen sie anschließend am Rodder Maar angezündet haben.

Anwältin: „Eine ganz selten empathielose, gewissenlose Tat“

Kein Urteil könne den Menschen wiederbringen, sagte Dagmar Schorn, Anwältin der Nebenklage. „Aber eins ist klar, das war eine ganz selten empathielose, gewissenlose Tat, von solcher Brutalität gezeichnet, wie es selten ist“, sagte sie. Ihre Mandanten – Angehörige eines der Opfer – seien schwerst traumatisiert. „Der Getötete hinterlässt einen sechsjährigen Sohn, dem man irgendwann mal erklären muss, wie sein Vater ums Leben gekommen ist.“ 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigerin kündigte an, Revision einzulegen. Der Prozess gegen den 41-jährigen Mann läuft weiter.