3. August 2025
Justiz: Mehr Verfahren an Sachsen-Anhalts Arbeitsgerichten
Es geht um Kündigungen, um tarifliche Eingruppierungen und Zahlungsklagen: Die Arbeitsgerichte werden häufiger angerufen. Woran liegt das?

Es geht um Kündigungen, um tarifliche Eingruppierungen und Zahlungsklagen: Die Arbeitsgerichte werden häufiger angerufen. Woran liegt das?

Die Arbeitsgerichte in Sachsen-Anhalt erwarten für das laufende Jahr einen weiteren Anstieg bei den neuen Verfahren. „Es dürfte mit der etwas angespannten Lage auf dem Wirtschaftsmarkt im Zusammenhang stehen“, erklärte der Präsident des Landesarbeitsgerichts, Reinhard Engshuber, in Halle. Auf der diesjährigen Tagung der Präsidentinnen und Präsidenten der Landesarbeitsgerichte Ende Mai hätten seine Kolleginnen und Kollegen von ansteigenden Eingangszahlen bei den Arbeitsgerichten bereits seit 2024 berichtet.

Von Januar bis Juni dieses Jahres sind bei den Arbeitsgerichten 3.866 Klagen eingegangen, wie das Landesarbeitsgericht mitteilte. Erledigt wurden etwas mehr, nämlich 3.892. Im kompletten Vorjahr hatte die Zahl der Zugänge bei gut 7.100 gelegen, 2023 waren es noch rund 6.600 gewesen, 2022 genau 6.240. Die durchschnittliche Dauer der erledigten Verfahren hat sich von 4,5 Monaten im vergangenen Jahr auf 4,7 Monate im ersten Halbjahr 2025 erhöht, wie die Statistik zeigt. Das Landesarbeitsgericht bezeichnet die personelle Besetzung mit Richterinnen und Richtern als auskömmlich, also ausreichend.

Und was lässt die Sachsen-Anhalter vor die Arbeitsgerichte ziehen? In fast der Hälfte der Fälle geht es um Kündigungen. Im ersten Halbjahr betrafen 1.543 erledigte Verfahren eben solche Trennungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dazu kamen knapp 1.300 Zahlungsklagen, in 82 Verfahren ging es um tarifliche Eingruppierungen. Gut 750 Fälle hatten zwei oder mehrere Verfahrensgegenstände.