6. August 2025
Inklusion auf dem Arbeitsmarkt: Kammer: Firmen stellen zu wenig Menschen mit Behinderung ein
Größere Unternehmen sind verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Doch nur ein geringer Teil erfüllt die Quote. Die Arbeitnehmerkammer Bremen kritisiert die mangelnde Inklusion.

Größere Unternehmen sind verpflichtet, schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Doch nur ein geringer Teil erfüllt die Quote. Die Arbeitnehmerkammer Bremen kritisiert die mangelnde Inklusion.

Menschen mit schweren Behinderungen haben in Niedersachsen und Bremen nach wie vor eher zu geringe Chancen auf dem regulären Arbeitsmarkt. Zu diesem Ergebnis kommt die Arbeitnehmerkammer Bremen in einem aktuellen Bericht.

In Bremen erfüllen nur 34 Prozent der größeren Unternehmen die gesetzlich vorgeschriebene Beschäftigungsquote von fünf Prozent, wie die Referentin für Arbeitsschutz- und Gesundheitspolitik, Kai Huter, sagt. In Niedersachsen sieht es zwar etwas besser aus, aber auch dort sind es nur knapp 38 Prozent. 

„Gleiches Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben“

28 Prozent der Firmen im Land Bremen haben sogar überhaupt keine schwerbehinderten Menschen beschäftigt, in Niedersachsen sind es knapp 26 Prozent – obwohl die Unternehmen stattdessen eine Ausgleichsabgabe zahlen müssen. Im Vergleich mit den anderen Bundesländern nimmt den Angaben zufolge Bremen den viertletzten Platz ein, Niedersachsen liegt im Mittelfeld.

„Menschen mit Behinderung haben das gleiche Recht auf Teilhabe am Arbeitsleben wie die anderen“, sagt Peer Rosenthal, Hauptgeschäftsführer der Arbeitnehmerkammer Bremen. Dies sei aber noch lange nicht der Fall. „Die Inklusion von Menschen mit Behinderung ist nicht nur eine gesellschaftliche Verpflichtung, sondern angesichts des Fachkräftemangels auch eine wirtschaftliche Notwendigkeit“, betont er.

Er wünsche sich daher von der Politik mehr konkrete Maßnahmen statt „reiner Absichtserklärungen“. Den Angaben zufolge entstehen die meisten Behinderungen erst im Verlauf des Lebens, vor allem durch Erkrankungen.

Fast niemandem gelingt Sprung aus Werkstatt in den Arbeitsmarkt

Wer es nicht in den regulären Arbeitsmarkt schafft, arbeitet oft in Werkstätten. Sie werden von den Vereinten Nationen kritisiert, weil sie als Sondereinrichtungen einer Inklusion entgegenstehen. Die Zahlen der Arbeitnehmerkammer verdeutlichen das: Im Jahr 2023 schaffte nur eine marginale Zahl an Menschen den dauerhaften Übergang auf den ersten Arbeitsmarkt. In Niedersachsen waren es 0,5 Prozent der Beschäftigten mit Werkstattstatus, in Bremen 0,4 Prozent.

„Es wäre gut, für die Werkstätten bessere Anreizsysteme zu etablieren, um die Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt stärker zu fördern“, betont Huter. Auch sollten Unterstützungsangebote für Jugendliche ausgebaut werden, die dazu beitragen, den Einstieg in die Werkstätten zu vermeiden.

Der Durchschnittslohn in den Werkstätten liegt in Niedersachsen und Bremen bei 258 Euro monatlich. „Es besteht kein Anspruch auf Tarif oder Mindestlohn“, verdeutlicht Kai Huter. Einem im Auftrag des Bundesarbeitsministeriums erstellten Gutachten zufolge verstößt die pauschale Ungleichbehandlung von Werkstattbeschäftigten beim Mindestlohn gegen geltendes Recht.