
Vor der Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen sind sechs AfD-Kandidaten verstorben, was zu Spekulationen führte. An dem Geraune ist aber nichts dran, wie sogar die AfD klar macht.
Wenn sechs AfD-Politiker vor einer Kommunalwahl sterben, führt das automatisch zu Spekulationen – und das passiert im Moment in Nordrhein-Westfalen. Ein Sprecher der AfD bestätigte dem Newsportal „Politico“ die zwei jüngsten Todesfälle. Beide AfD-Mitglieder seien Männer gewesen und hätten auf Reservelisten als Kandidaten zur Kommunalwahl am 14. September in Nordrhein-Westfalen antreten sollen. Damit sind bereits sechs AfD-Kandidaten in NRW verstorben.
Partei-Chefin Alice Weidel und Elon Musk schürten nach den ersten vier Todesfällen verschwörungstheoretische Gerüchte. Dem trat der AfD-Landesvizechef in NRW, Kay Gottschalk, entgegen. Im „Berlin Playbook“-Podcast von „Politico“ sagte er, es gebe noch keinen Grund zur Annahme, dass es sich dabei nicht um einen Zufall handele. Was ihm zurzeit vorliege, „bestätigt zumindest diese Verdachtsmomente im Moment nicht“. Dennoch wolle man die Fälle prüfen, „ohne gleich in ein verschwörungstheoretisches Fahrwasser zu kommen“, sagte der Bundestagsabgeordnete. „Ich sage immer, Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.“ Gottschalk bestätigte zudem, dass er einen der Verstorbenen persönlich gekannt habe und in diesem Fall eine Vorerkrankung vorgelegen hätte.
Tote AfD-Kandidaten: keine Hinweise auf Fremdverschulden
Am Montag hatte die Polizei auf Anfrage der Nachrichtenagentur DPA bereits mitgeteilt, dass es nach dem Tod der ersten vier AfD-Kandidaten in keinem Fall Hinweise auf ein Fremdverschulden gebe. Ein Sprecher der Landeswahlleiterin teilte auf Anfrage mit, auch Kandidaten anderer Parteien und Wählervereinigungen seien nach ihrer Aufstellung zu den Wahlen gestorben. Insgesamt waren bis Montag zehn Todesfälle bekannt, jetzt erhöhte sich die Zahl auf zwölf.
Da die Kommunalwahlen in NRW durch die jeweiligen Kommunen in eigener Verantwortung durchgeführt werden, bestehe keine Meldeverpflichtung derartiger Fälle gegenüber der Landeswahlleiterin. Daher habe man auch keinen vollständigen Überblick. Es lägen aber keine Erkenntnisse vor, dass die Anzahl der Todesfälle signifikant erhöht wäre.
Angesichts des langen Zeitraums zwischen der Aufstellung der Bewerber und der Wahl sieht das Kommunalwahlgesetz die Möglichkeit der Nachwahl vor, wenn ein Bewerber noch vor dem Wahltag stirbt. Eine solche Nachwahl kann, wenn es der zeitliche Ablauf zulässt, auch am Tag der eigentlichen Kommunalwahlen stattfinden.