
In der chaotischen Sitzung hatte das Verfassungsgericht gegen den AfD-Alterspräsidenten entschieden. Der wollte Ermittlungen gegen die zuständigen Richter. Nun gibt es eine Entscheidung.
Im juristischen Streit um die chaotisch verlaufende konstituierende Landtagssitzung vor knapp einem Jahr in Thüringen hat die AfD eine weitere Niederlage erlitten. Das Oberlandesgericht (OLG) entschied, dass die Staatsanwaltschaft Erfurt kein Ermittlungsverfahren gegen zwei Verfassungsrichter einleiten muss, wie eine Sprecherin mitteilte. Ein entsprechender Antrag des AfD-Abgeordneten Jürgen Treutler sei als nicht ausreichend begründet zurückgewiesen worden.
Damit seien eigentlich alle juristischen Möglichkeiten ausgeschöpft, sagte die Sprecherin. Theoretisch möglich sei noch eine Verfassungsbeschwerde.
Unter anderem die CDU-Landtagsfraktion hatte im Zuge der chaotisch verlaufenden konstituierenden Landtagssitzung Ende September 2024 den Verfassungsgerichtshof angerufen. Die Richter hatten daraufhin entschieden, dass sich AfD-Alterspräsident Jürgen Treutler an die Tagesordnung halten muss. Die AfD warf zwei Richtern danach Rechtsbeugung vor. Einer davon ist der Vater eines CDU-Landtagsabgeordneten.
Treutler hatte nach OLG-Angaben zunächst Strafanzeige gegen die beiden Richter gestellt. Die Staatsanwaltschaft Erfurt hatte die Eröffnung eines Ermittlungsverfahrens jedoch abgelehnt. Eine Beschwerde dagegen vor der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft hatte auch keinen Erfolg. Vor dem OLG sollte nun die Aufnahme von Ermittlungen erzwungen werden.