9. Oktober 2025
Berufungsgericht verschärft Haftstrafe für Vergewaltiger von Gisèle Pelicot
Im Berufungsverfahren zum Fall der betäubten und vergewaltigten Französin Gisèle Pelicot haben die Richter die Haftstrafe des einzigen Angeklagten verschärft. Husamettin D. wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt, wie der Vorsitzende Richter Christian Pasta am Donnerstag in Nîmes sagte. Er müsse sich zudem fünf Jahre lang in Behandlung begeben. 

Im Berufungsverfahren zum Fall der betäubten und vergewaltigten Französin Gisèle Pelicot haben die Richter die Haftstrafe des einzigen Angeklagten verschärft. Husamettin D. wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt, wie der Vorsitzende Richter Christian Pasta am Donnerstag in Nîmes sagte. Er müsse sich zudem fünf Jahre lang in Behandlung begeben. 

Der im ersten Prozess zu neun Jahren Haft verurteilte 44-jährige D. war der einzige von ursprünglich 51 Angeklagten, der auf einem Berufungsprozess bestanden und bis zuletzt seine Unschuld beteuert hatte. Er hatte während des vier Tage dauernden Verfahrens wiederholt versichert, dass er Gisèle Pelicot nicht habe vergewaltigen wollen. Er sei selbst ein Opfer der Manipulation ihres Ehemannes Dominique Pelicot geworden, hatte er erklärt – und damit den Zorn von Gisèle Pelicot auf sich gezogen.

„Zu welchem Zeitpunkt habe ich Ihnen meine Zustimmung gegeben? Niemals!“, hielt sie dem Angeklagten entgegen. „Stehen Sie zu Ihren Taten und hören Sie auf, sich hinter Ihrer Feigheit zu verstecken“, forderte die 72-Jährige. 

Pelicots damaliger Ehemann hatte seine Frau über Jahre hinweg immer wieder mit Medikamenten betäubt und vergewaltigt sowie von zahlreichen Männern vergewaltigen lassen, die er in Internetforen kontaktiert hatte. Pelicot, die auf einem öffentlichen Prozess bestanden hatte, „damit die Scham die Seite wechselt“, war durch ihren Mut weltweit zu einer Symbolfigur für den Kampf gegen sexualisierte Gewalt geworden. Der Prozess endete mit Haftstrafen für alle Angeklagten: Der Hauptangeklagte, ihr früherer Ehemann Dominique Pelicot, bekam die Höchststrafe von 20 Jahren. Seine 50 Mitangeklagten wurden zu Haftstrafen zwischen drei und 15 Jahren verurteilt. 

Im Berufungsverfahren gegen Husamettin D. hatte die Staatsanwaltschaft die fehlende Zustimmung der Frau bei den sexuellen Übergriffen hervorgehoben. „Es ist offensichtlich, dass Frau Pelicot nicht zugestimmt hatte“, sagte Staatsanwalt Dominique Sié. „Im Jahr 2025 kann man nicht mehr behaupten, sie sei einverstanden gewesen, weil sie nichts gesagt habe“, sagte der Staatsanwalt weiter. Dies seien Ansichten eines früheren Zeitalters. Die Uneinsichtigkeit des Angeklagten sei „zum Verzweifeln“. 

„So lange Sie das nicht zugeben, geht es nicht nur um den Fall einer Frau, sondern um ein abscheuliches gesellschaftliches System“, sagte Sié. Dieses gründe auf der falschen Ansicht: „Wenn der Mann einverstanden ist, hat die Frau nichts mehr zu sagen“, erklärte er. 

Im Gerichtssaal waren 14 Videos gezeigt worden, auf denen zu sehen war, wie der Angeklagte Gisèle Pelicot mehrfach sexuell missbrauchte, während diese komplett reglos war und zeitweise laut hörbar schnarchte. Der Vorsitzende Richter hatte das Publikum zuvor gewarnt und sensible Menschen gebeten, den Saal zu verlassen. 

„Sieht es so aus, wenn eine Frau Lust empfindet?“, hatte der Richter anschließend den Angeklagten gefragt. Dieser räumte ein, dass er sich am Ende geschämt habe, blieb aber bei seiner Aussage, dass er Gisèle Pelicot nicht habe vergewaltigen wollen und er von ihrem damaligen Mann Dominique Pelicot beeinflusst worden sei. 

Pelicot wehrte sich während des Prozesses auch dagegen, als „Ikone“ bezeichnet zu werden. „Hören Sie auf, mich Ikone zu nennen. Ich bin eine ganz normale Frau, die sich gegen einen Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit ausgesprochen hat“, erklärte sie. 

„Opfer sollen sich niemals für etwas schämen, das ihnen mit Gewalt aufgezwungen wurde“, sagte sie. „Wenn ich anderen Kraft gegeben habe, dann ist das schon etwas Gutes“, fügte sie hinzu. Im Februar sollen ihre Memoiren in 20 Sprachen gleichzeitig erscheinen.