22. Oktober 2025
Minsterin berichtet: Mehr Verfahren, wenig Personal: Justiz unter Druck
Fast die Hälfte der Richter und Staatsanwälte in Thüringen geht bis zum Jahr 2035 in den Ruhestand. Wie die Justiz auf die Ruhestandswelle und steigende Verfahrenszahlen reagieren will.

Fast die Hälfte der Richter und Staatsanwälte in Thüringen geht bis zum Jahr 2035 in den Ruhestand. Wie die Justiz auf die Ruhestandswelle und steigende Verfahrenszahlen reagieren will.

In Thüringen gehen in den nächsten zehn Jahren 369 Richter und Staatsanwälte regulär in den Ruhestand. Das seien 44,7 Prozent des jetzigen Personalbestandes, sagte Justizministerin Beate Meißner (CDU) bei der Vorstellung des aktuellen Rechtspflegeberichts, der alle zwei Jahre erstellt wird. „In jeden Fall sind wir vor einer großen Ruhestandswelle“, betonte Meißner. 

Der Generationswechsel könne nur bewältigt werden, wenn jetzt das notwendige Personal eingestellt werde. Dafür müsse es unter anderem gelingen, den Juristennachwuchs in Thüringen zu binden.

Die Menschen wünschten sich effiziente Verfahren, einen raschen Rechtsschutz und eine dauerhafte Rechtssicherheit. Dafür müsse die Justiz entsprechend personell und finanziell ausgestattet werden. Das müsse sich auch im Landeshaushalt widerspiegeln, sagte die Ministerin. „Und deswegen hoffe ich auch auf die entsprechende Beratung jetzt des vor uns liegenden Doppelhaushaltes.“

Mehr Verfahren, aber nicht mehr Staatsanwälte

Laut der Ministerin sind vor allem die Thüringer Staatsanwälte und Verwaltungsrichter derzeit besonders stark belastet. Die Zahl der Neueingänge bei den Thüringer Staatsanwaltschaften habe sich von rund 122.000 im Jahr 2022 auf fast 140.000 im vergangenen Jahr erhöht. Hingegen habe sich die Zahl der rund 200 Staatsanwälte im Freistaat nicht verändert. Das zeige den großen personellen Bedarf bei einer weiter zu erwartenden steigenden Verfahrenszahl.

Neben immer komplexer werdenden Verfahren gebe es zunehmend digitale Beweismittel, die mit großen technischem Verstand und Personalaufwand ausgewertet werden müssten, sagte Meißner. Zudem habe die mit der Cannabis-Teillegalisierung verbundene Amnestieregelung und die damit erforderliche Überprüfung aller einschlägigen Verurteilungen zu einer erheblichen Mehrbelastung geführt. 

Bei den Verwaltungsgerichten habe es allein bei den Asylsachen im vergangenen Jahr einen Zuwachs auf 2.188 Verfahren gegeben. Im ersten Halbjahr dieses Jahres seien bereits rund 2.000 neue Asylverfahren hinzugekommen. Deswegen seien bereits fünf Richterstellen aus der Sozialgerichtsbarkeit überführt und drei Neueinstellungen realisiert worden.