30. Oktober 2025
Gewerkschaft: Verfassungsbeschwerde gegen neuen NRW-Polizeibeauftragten
Die Deutsche Polizeigewerkschaft hält das Gesetz für den neuen Polizeibeauftragten für verfassungswidrig. Doch warum?

Die Deutsche Polizeigewerkschaft hält das Gesetz für den neuen Polizeibeauftragten für verfassungswidrig. Doch warum?

Die Deutsche Polizeigewerkschaft geht juristisch gegen eine Entscheidung des Landtags in Nordrhein-Westfalen vor. Im März hatte das Plenum mit den Stimmen der Regierungsfraktionen von CDU und Grünen die Einsetzung eines unabhängigen Polizeibeauftragten beim Landtag beschlossen. Dagegen legte die Gewerkschaft Beschwerde am Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen ein, wie der Gerichtshof in Münster mitteilte. 

Die Gewerkschaft stört sich daran, dass der unabhängige Polizeibeauftragte nach abgeschlossenen Verfahren beziehungsweise selbstständig parallel zu strafrechtlichen Verfahren eigene Ermittlungen aufnehmen kann. Die Unabhängigkeit des Polizeibeauftragten sei nicht gewährleistet, heißt es in der Begründung der Verfassungsbeschwerde.

Die Gewerkschaft sieht so die in der Verfassung garantierten Rechte ihrer Mitglieder verletzt. Außerdem verstoße das Gesetz gegen die Gewaltenteilung. Es ermögliche in verfassungswidriger Weise doppelte Ermittlungen. Wann über die Beschwerde entschieden wird, ist noch offen. 

Neuer Posten soll Verhältnis zur Polizei stärken

Laut Gesetz soll der Polizeibeauftragte das partnerschaftliche Verhältnis zwischen Gesellschaft und Polizei stärken sowie Bürgerinnen und Bürger im Dialog mit den Polizeibehörden unterstützen. Der oder die Beauftragte soll sich aber auch um Angelegenheiten innerhalb der Polizeibehörden kümmern und Aufträge des Innenausschusses abarbeiten.

Neue Instanz

Laut dem neuen Gesetz können sich Bürgerinnen und Bürger sowie Beschäftigte der Polizei so künftig auch im bevölkerungsreichsten Bundesland an eine besondere Instanz wenden. Der oder die Polizeibeauftragte muss noch vom Landtag gewählt werden. 

Die erste Evaluation der Neuerung ist 2027 geplant. In NRW hatten CDU und Grüne den unabhängigen Polizeibeauftragten in ihrem Koalitionsvertrag festgeschrieben. In mehreren Bundesländern gibt es bereits solche Beauftragte, auch der Bundestag hatte 2024 den ersten Polizeibeauftragten des Bundes gewählt.