31. Oktober 2025
Urteil: Messerangreifer von Aschaffenburg muss in Psychiatrie
Urteil im Prozess gegen den Attentäter von Aschaffenburg: Nach dem tödlichen Messerangriff soll der Verdächtige in einer Psychiatrie untergebracht werden.

Urteil im Prozess gegen den Attentäter von Aschaffenburg: Nach dem tödlichen Messerangriff soll der Verdächtige in einer Psychiatrie untergebracht werden.

Nach dem tödlichen Messerangriff auf einen kleinen Jungen und einen Mann in einem Park im fränkischen Aschaffenburg soll der Verdächtige in einer Psychiatrie untergebracht werden. Das sagte der Vorsitzende Richter, Karsten Krebs, bei der Urteilsverkündung am Landgericht Aschaffenburg.

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