
Gut ein Jahr ist seit der Teillegalisierung von Cannabis vergangenen. Die Sicherheitsbehörden kritisieren aufwändigere Kontrollen und sehen sich in ihrer Arbeit behindert.
Polizei und Sicherheitsbehörden beklagen eine deutliche Mehrarbeit seit der Teillegalisierung von Cannabis vor gut einem Jahr. „Die polizeilichen Kontrollen der Besitzmengen und die Bekämpfung des illegalen Handels sind damit wesentlich komplexer geworden“, teilte das Innenministerium mit.
So gebe es etwa Unsicherheiten bei Grenzwerten und Schwierigkeiten bei der Beweissicherung, etwa beim THC-Gehalt. Dabei ist die Rauschgiftkriminalität laut Sicherheitsbericht im vergangenen Jahr um 41,5 Prozent auf 22.489 Straftaten stark zurückgegangen – laut Innenministerium vor allem durch das Cannabisgesetz.
Cannabis ist in Deutschland seit dem 1. April 2024 für Erwachsene in bestimmten Mengen freigegeben. Über 18-Jährige dürfen zu Hause bis zu 50 Gramm aufbewahren und draußen maximal 25 Gramm Marihuana oder Haschisch mit sich führen. Weitergabe und Verkauf sind weiterhin verboten.
Das Justizministerium bemängelt, das Gesetz behindere die Aufklärung von Straftaten. „Das Gesetz hat sich in der Praxis als massives Hindernis für die Strafverfolgung erwiesen“, sagte Justizministerin Marion Gentges (CDU). „Es schränkt zentrale Ermittlungsmethoden wie Telekommunikationsüberwachung, Online-Durchsuchungen und Standortdatenerhebung stark ein.“ Die ursprünglichen Ziele des Gesetzes – den Schwarzmarkt auszutrocknen und die organisierte Kriminalität zu bekämpfen – seien „klar verfehlt“ worden.