20. Juli 2025
Ärger um Zensus: Streit um Einwohnerzahlen: Hessische Städte klagen
Mehrere hessische Kommunen zweifeln die vom Statistischen Landesamt ermittelten Einwohnerzahlen an und ziehen vor Gericht. Es geht ums Geld – und die Frage, wie verlässlich der Zensus wirklich ist.

Mehrere hessische Kommunen zweifeln die vom Statistischen Landesamt ermittelten Einwohnerzahlen an und ziehen vor Gericht. Es geht ums Geld – und die Frage, wie verlässlich der Zensus wirklich ist.

Im Streit um die korrekte Einwohnerzahl in mehreren hessischen Städten spitzen sich die Auseinandersetzungen mit dem Statistischen Landesamt weiter zu. Die Fronten sind verhärtet – nun sollen Gerichte entscheiden. Hanau, Fulda, Gießen und Rotenburg haben bereits Klagen auf den Weg gebracht, Kassel dürfte in Kürze folgen. 

Für viele Städte in Hessen hatte es im vergangenen Jahr ein böses Erwachen gegeben, als das Hessische Statistische Landesamt (HSL) das Ergebnis des jüngsten Zensus bekanntgegeben hat. Schlagartig hatten sie zum Teil erheblich weniger Einwohner als angenommen. 

Das hat handfeste Folgen für die Kommunen, denn von der Einwohnerzahl hängt eine Vielzahl von Zuwendungen und Zuschüssen des Landes ab, wie Désirée Christofzik, Professorin für Finanzwissenschaft an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer, erklärt.

Steigender Bedarf an Kitas und Wohnungen

Insgesamt 41 hessische Kommunen legten Widerspruch gegen die Zensusbescheide des HSL ein. Die Städte bezweifeln, dass bei der Berechnung des jüngsten Zensus methodisch alles korrekt abgelaufen ist und werfen der Landesbehörde Intransparenz vor. Die Städte haben nach eigener Auffassung die genaueren und aktuelleren Zahlen. Sie wundern sich über den angeblichen Bevölkerungsrückgang, den der steigende Bedarf an Wohnraum und Kitaplätzen, den sie beobachten, spricht nach ihrer Ansicht eher für einen Zuwachs.

Das HSL wies vor knapp einem Monat alle Widersprüche zurück. Das im Zensus angewandte statistische Verfahren sei wissenschaftlich fundiert und vom Bundesverfassungsgericht bestätigt. Die Frist, sich juristisch gegen die von der Landesbehörde ermittelte Zahl zu wehren, läuft in wenigen Tagen ab.