15. August 2025
Lebenslange Haftstrafe: "Kannibale von Rotenburg" beantragt vorzeitige Entlassung aus dem Gefängnis
Er tötete eine Internet-Bekanntschaft und aß deren Körperteile. Seit 23 Jahren ist der "Kannibale von Rotenburg" in Haft – und hofft, dass er bald freigelassen wird.

Er tötete eine Internet-Bekanntschaft und aß deren Körperteile. Seit 23 Jahren ist der „Kannibale von Rotenburg“ in Haft – und hofft, dass er bald freigelassen wird.

Der als „Kannibale von Rotenburg“ bekannt gewordene Armin Meiwes will früher aus dem Gefängnis. Der in Kassel einsitzende Verurteilte hat erneut einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung gestellt, wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main und das Landgericht Kassel bestätigten. Zuvor hatten unter anderem die „Hessische/Niedersächsische Allgemeine“ (HNA) und die „Bild“-Zeitung berichtet. 

Derzeit gebe es ein Prüfungsverfahren der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Kassel im Hinblick auf eine bedingte Entlassung, teilte ein Sprecher des Gerichts mit. Nach Einholung eines Prognosegutachtens und Durchführung eines Anhörungstermins am 23. Juli sei das Verfahren auf Betreiben des Antragstellers und seines Verteidigers zunächst bis Jahresende ruhend gestellt worden. 

Staatsanwaltschaft gegen vorzeitige Entlassung des „Kannibalen von Rotenburg“ 

Bis dahin sollten die weitere Entwicklung vor dem Hintergrund der durch den Sachverständigen getroffenen Behandlungsempfehlungen abgewartet werden, bevor gegebenenfalls eine gerichtliche Entscheidung ergehe. „Entsprechend soll das Verfahren gegen Jahresende (im Dezember) durch die Verteidigung erneut aufgerufen werden und ist vorher keinesfalls mit einer gerichtlichen Entscheidung zu rechnen“, erklärte der Sprecher.

Die Staatsanwaltschaft hat nach eigenen Angaben beantragt, eine vorzeitige Haftentlassung abzulehnen. Sie beziehe sich dabei auf ein Sachverständigengutachten, das sich gegen eine bedingte Entlassung des Verurteilten zum jetzigen Zeitpunkt ausgesprochen habe, sagte ein Sprecher. Eine gerichtliche Entscheidung über diesen Antrag sei noch nicht ergangen.

Lebenslange Haftstrafe wegen Mordes und Störung der Totenruhe

Meiwes wurde im Dezember 2002 festgenommen. Seit 2006 verbüßt er eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes. Er hatte einen Internet-Bekannten getötet, zerlegt und Teile des Körpers gegessen – der Fall und die anschließenden Verhandlungen hatten deutschlandweit großes Aufsehen erregt.

Die Tat hat schon viele Gerichte beschäftigt: 2004 verurteilte das Landgericht Kassel Meiwes zunächst nicht wegen Mordes, sondern wegen Totschlags zu acht Jahren Haft. Doch der Bundesgerichtshof hob das Urteil auf. 2006 verurteilte ihn das Landgericht Frankfurt wegen Mordes und Störung der Totenruhe zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Eine Verfassungsbeschwerde von Meiwes dagegen blieb ohne Erfolg. Umstritten war das Mord-Urteil, weil der Getötete mit der Tat einverstanden gewesen sein soll.

Anträge auf vorzeitige Entlassung bislang gescheitert

Seine Strafe verbüßt der heute 63-Jährige in Kassel. Sicherungsverwahrung war nicht gegen ihn verhängt worden. Eine Entlassung wäre frühestens im Dezember 2017 möglich gewesen. Einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung, den Meiwes im November 2017 gestellt hatte, wurde jedoch vom Landgericht Kassel abgelehnt. Meiwes reichte daraufhin eine Beschwerde beim Oberlandesgericht Frankfurt ein. Das OLG verwarf diese aber 2018, weil das Landgericht zutreffend angenommen habe, „dass dem Verurteilten gegenwärtig keine günstige Prognose gestellt werden könne“.

Im August 2020 lehnte die Strafvollstreckungskammer des Kasseler Landgerichts eine bedingte Haftentlassung von Meiwes erneut mangels einer günstigen Legal- und Sozialprognose ab. Der für die Frage der vorzeitigen Entlassung maßgebliche Behandlungserfolg sei nicht eingetreten, hieß es damals zur Begründung. 

In einem Interview der HNA (Freitagausgabe) erklärte Meiwes‘ neuer Anwalt Frank Füglein, er halte seinen Mandanten nicht für gefährlich. „Wenn er mein Nachbar wäre, hätte ich kein Problem damit“, sagte der Jurist. Meiwes sei ein intelligenter Mensch, der wisse, was in der Welt geschehe. „Er ist höflich und ein äußerst angenehmer Gesprächspartner.“ Der Anwalt kritisierte, die JVA Kassel habe in den vergangenen Jahren nichts unternommen, um Meiwes auf die Freiheit vorzubereiten. Dagegen gehe er nun juristisch vor.