24. September 2025
Rechtliche Vorsorge: Nachholbedarf bei Vorsorge für Fall der eigenen Demenz
Mit Themen wie der Vorsorge bei Krankheit oder Tod beschäftigen? Nicht so cool. Bayerns Justizminister sieht das anders. Und die Notare warnen vor einem Irrtum.

Mit Themen wie der Vorsorge bei Krankheit oder Tod beschäftigen? Nicht so cool. Bayerns Justizminister sieht das anders. Und die Notare warnen vor einem Irrtum.

Angesichts der Zunahme von Demenzerkrankungen sieht Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU) noch einigen Nachholbedarf bei der rechtlichen Vorsorge. Das Bewusstsein wachse zwar, trotzdem gebe es immer noch Millionen Menschen, die nicht ausreichend vorgesorgt hätten, sagte der Minister der Deutschen Presse-Agentur in München. Prognosen zufolge werde sich die Zahl von derzeit 270.000 Demenzkranken in den kommenden 15 Jahren auf bis zu 380.000 Betroffene erhöhen.

Eine Entwicklung, die die Notare zu spüren bekommen. „Immer häufiger haben wir mit Fällen zu tun, in denen Beteiligte nicht mehr für sich selbst handeln können und ein rechtlicher Betreuer für sie entscheiden muss“, sagte der Präsident der bayerischen Landesnotarkammer, Jens Kirchner mit Blick auf den Tag des offenen Notariats in Bayern am Montag (29. September).

Notarkammer warnt vor Irrtum

Kirchner warnte zudem vor einem weit verbreiteten Irrtum: „Viele Menschen glauben fälschlicherweise, dass ihre nächsten Angehörigen, also der Ehepartner oder die Kinder, im Ernstfall automatisch für sie entscheiden und handeln dürfen“, sagte er. Aber: „Wenn keine wirksame Vorsorgevollmacht vorliegt, muss das Betreuungsgericht einen rechtlichen Betreuer bestellen.“ Das könne ein Familienmitglied sein, aber auch eine fremde Person, die dann über Bankkonten, Wohnungsangelegenheiten oder medizinische Behandlungen entscheide. Angehörige empfänden das oft als Kontrollverlust. Hier vorbereitet zu sein, schaffe aber ein gutes Gefühl.

Betreuungsfälle werden komplexer

Bayernweit gibt es Eisenreich zufolge mehrere zehntausend ehrenamtliche oder berufliche Betreuerinnen und Betreuer. Die Fälle, die sie bearbeiteten, würden zum Teil immer komplexer. Als Beispiel nannte Eisenreich Menschen, die vorab keine Patientenverfügung getroffen hätten, da es hier oft schwer sei, den mutmaßlichen Willen festzustellen.