
Unternehmen und Kommunen können staatliche Zuschüsse für bestimmte Investitionen erhalten. Bund und Land stellen dafür viel Geld zur Verfügung. Nun ändern sich einige Regeln.
Thüringen kann in diesem Jahr mit staatlichen Finanzspritzen von rund 130 Millionen Euro Investitionen unterstützen. Jeweils die Hälfte des dreistelligen Millionenbetrages sei für die Erweiterung oder Ansiedlung von Unternehmen sowie für Infrastrukturprojekte vorgesehen, teilte das Wirtschaftsministerium in Erfurt auf Anfrage mit. Die Regeln für die Vergabe der Fördergelder sollen verändert werden, sagte ein Ministeriumssprecher.
Eine bessere Unterstützung solle es für Unternehmensgründer geben. Vorgesehen sei, dass staatliche Zuschüsse bereits bei Investitionen der Gründer von 50.000 Euro gewährt werden. Die Mindestinvestitionssumme, die bisher gilt, werde damit halbiert. Vorgesehen sei außerdem, dass auch die Anschaffung gebrauchter Wirtschaftsgüter mit einem Zuschuss bedacht werden kann. Das sei bisher unmöglich.
Zuschüsse künftig auch für Projekte größerer Firmen
Wieder aufgenommen werde die Förderung von Großunternehmen durch eine Sonderregelung, weil Beihilfen an sie nach den EU-Regeln eigentlich nicht möglich sind. Wobei unter Großunternehmen nach den EU-Regeln bereits Firmen ab 250 Mitarbeitern gelten, sagte der Sprecher.
Bei kleineren Investitionen bis zu einer Höhe von 300.000 Euro beispielsweise für Umwelttechnik könnte größere Unternehmen künftig Förderung beantragen. Es handele sich dabei die sogenannte De-minimis-Regelung in der EU, die eine Ausnahme vom grundsätzlichen Verbot staatlicher Beihilfe für größere Unternehmen ermöglicht.
Investitionszuschüsse sind das wichtigste Instrument der Wirtschaftsförderung in Ostdeutschland. Es handelt sich dabei um ein Bund-Länder-Programm zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur, aus dem das Geld jährlich zur Verfügung gestellt wird.