30. Oktober 2025
Bundesanwaltschaft: Bielefelder Messerangriff: Polizei sucht nach Täterhandys
Nach dem Angriff auf Fußballfans in Ostwestfalen vor einem halben Jahr fehlen zwei Mobiltelefone des Beschuldigten. Die Ermittler setzen auf Hinweise aus der Bevölkerung und loben eine Belohnung aus.

Nach dem Angriff auf Fußballfans in Ostwestfalen vor einem halben Jahr fehlen zwei Mobiltelefone des Beschuldigten. Die Ermittler setzen auf Hinweise aus der Bevölkerung und loben eine Belohnung aus.

Knapp sechs Monate nach einem als Terroranschlag eingestuften Angriff auf feiernde Fußballfans in Bielefeld suchen die Ermittlungsbehörden nach zwei Mobiltelefonen des Tatverdächtigen. Er sitzt seit Mai in Untersuchungshaft. 

Zwei vom Tatverdächtigen in der Nacht genutzte Handys seien bislang nicht gefunden worden, teilten der Generalbundesanwalt, das Bundeskriminalamt und die Polizei in Bielefeld mit. Eine Belohnung von bis zu 1.000 Euro wurde für nützliche Hinweise ausgesetzt. Fotos von baugleichen Modellen veröffentlichte das Bundeskriminalamt im Internet. Wer Hinweise geben könne oder ein solches Gerät in der Umgebung gefunden habe, solle sich melden.

Der Beschuldigte Mahmoud M. hatte am 18. Mai vor einer Bar mehrere Besucher mit Messern angegriffen und dabei vier Menschen lebensgefährlich verletzt. Die Ermittler gehen davon aus, dass die Tat in der Bielefelder Innenstadt islamistisch motiviert war. Die Bundesanwaltschaft wirft dem Beschuldigten die Mitgliedschaft in der radikal-islamistischen Terrormiliz Islamischer Staat (IS) vor. 

Erster Haftbefehl wegen versuchten Mordes

Die Attackierten hatten vor einem Lokal den Aufstieg des ostwestfälischen Fußballclubs Arminia Bielefeld gefeiert. Sie setzten sich früheren Angaben zufolge mit Schlägen gegen den Angreifer zur Wehr und verletzten ihn dabei. Er konnte zunächst flüchten, wurde aber am 19. Mai in Heiligenhaus bei Düsseldorf festgenommen.

Der Haftbefehl des Amtsgerichts Bielefeld lautete auf versuchten Mord und gefährliche Körperverletzung. Da die Bundesanwaltschaft die Ermittlungen übernahm, wurde der Haftbefehl gegen den zur Tatzeit 35 Jahre alten Syrer durch den des Bundesgerichtshofs ersetzt.