
Wie stellt sich die Situation in der Heimat asylsuchender Menschen dar? Auch solche Daten werden von deutschen Behörden zusammengetragen. Wie viel davon muss der Öffentlichkeit zugänglich sein?
Das Auswärtige Amt muss nach einer Gerichtsentscheidung Lageberichte zum Iran und zu Nigeria ungeschwärzt herausgeben. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, wie eine Sprecherin auf Anfrage mitteilte. Eine Referentin der Flüchtlingshilfsorganisation Pro Asyl hatte gegen eine pauschale Einstufung der Lageberichte als Verschlusssache geklagt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Mit der Unterstützung der Internetplattform „FragDenStaat“ ging es der Klägerin darum, die Lageberichte ungeschwärzt zugänglich zu machen. Sie verwiesen auf das Informationsfreiheitsgesetz. Es müsse eine öffentliche Auseinandersetzung mit den Inhalten der Berichte über die asyl- und abschiebungsrelevante Lage möglich sein, argumentierten sie. Im konkreten Fall ging es um die Situation in Iran und Nigeria im Jahr 2022.
Schwärzung mit Gefahr begründet
Das Auswärtige Amt hatte die Schwärzung unter anderem mit einer möglichen Gefährdung der Beziehungen zu anderen Staaten sowie der inneren und äußeren Sicherheit begründet.
Das Gericht überzeugte die Argumentation nicht. Ein Großteil der Quellen für die Berichte seien öffentlich zugängliche Informationen aus vergleichbaren Berichten anderer Staaten oder Organisationen. Auch bei öffentlichen Verhandlungen vor Verwaltungsgerichten würden solche Inhalte besprochen und dann in veröffentlichten Urteilen einsehbar.
Das Gericht betonte laut Sprecherin, dass dem Auswärtigen Amt grundsätzlich ein großer Spielraum zustehe, welche Unterlagen geschwärzt würden. Diese Entscheidung dürfe jedoch nicht widersprüchlich sein.